Fahrten zur Arbeit & Ausbildung – für Menschen mit Behinderung
Viele Menschen mit Behinderung pendeln jeden Tag zur Arbeit, zur Ausbildung, in die Werkstatt für Menschen mit Behinderung oder zur Tagesförderstätte – und genau dafür gibt es Unterstützung: Die Bundesagentur für Arbeit oder der zuständige Reha-Träger übernimmt im Rahmen der Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben die notwendigen Fahrtkosten. Wir holen Sie zu Hause ab, bringen Sie pünktlich an Ihren Arbeitsplatz und fahren Sie nach Feierabend wieder nach Hause. Die Abrechnung läuft direkt mit dem Kostenträger – ohne Vorkasse und ohne Papierkram für Sie.

Das erwartet Sie
- Tägliche Hin- und Rückfahrt zur Arbeit, Ausbildung, WfbM oder Tagesförderstätte
- Kostenübernahme über die Bundesagentur für Arbeit oder den Reha-Träger (Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben)
- Direkte Abrechnung mit dem Kostenträger – keine Vorkasse, kein Papierkram für Sie
- Rollstuhlgerechte Fahrzeuge mit Rampe und Sicherung – Hilfe beim Ein- und Aussteigen inklusive
- Feste Fahrer und feste Zeiten – abgestimmt auf Schichtplan, Ausbildungsbetrieb oder Werkstatt
- Das Angebot für den Kostenträger erstellen wir komplett für Sie
Ob jeden Tag, mehrmals pro Woche oder nur in der Einarbeitung: Wir richten Ihre Fahrten so ein, dass sie zu Ihrem Alltag passen. Rufen Sie uns an – wir prüfen gemeinsam mit Ihnen, wer der zuständige Kostenträger ist, und übernehmen den Rest.
So funktioniert's
In drei Schritten zur bezahlten Arbeitsfahrt
1. Kostenübernahme klären
Ihr Reha-Träger – meist die Bundesagentur für Arbeit – genehmigt die Fahrten zur Teilhabe am Arbeitsleben. Wir sagen Ihnen, welche Unterlagen nötig sind.
2. Angebot von uns
Wir erstellen das Angebot für den Kostenträger und stimmen Abholorte und Zeiten mit Ihnen ab – ganz ohne Papierkram für Sie.
3. Täglich pünktlich unterwegs
Fester Fahrer, feste Zeiten, Hin- und Rückfahrt. Abgerechnet wird direkt mit dem Kostenträger – Sie zahlen nichts dazwischen.
Gut zu wissen: Je nach Einzelfall kann auch die Deutsche Rentenversicherung, die Unfallversicherung oder das Sozialamt der Kostenträger sein. Wir prüfen gemeinsam mit Ihnen, wer für Ihre Fahrten zuständig ist – und übernehmen die Abstimmung komplett.
Ihr gutes Recht: Übernahme der Fahrtkosten
Können Sie wegen Ihrer Beeinträchtigung weder Bus und Bahn nutzen noch selbst Auto fahren, übernimmt der Kostenträger nach der Kraftfahrzeughilfe-Verordnung (§ 9 KfzHV) die Fahrtkosten für das Taxi oder einen speziellen Transportdienst – etwa für den Weg zur Arbeit, zur Ausbildung oder zur Hochschule.
- Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer: zuständig ist in der Regel die Bundesagentur für Arbeit.
- Studierende: die überörtlichen Sozialhilfeträger (Eingliederungshilfe nach § 112 SGB IX).
Sie müssen sich um keine Unterlagen kümmern: Wir stellen das Angebot aus, stimmen uns mit dem Kostenträger ab und rechnen direkt ab. Details zu den Mobilitätshilfen finden Sie auf dem offiziellen Informationsangebot der Bundesagentur für Arbeit.
Häufige Fragen
Fragen zur Arbeits- und Ausbildungsfahrt
Wer bezahlt die Fahrten zur Arbeit für Menschen mit Behinderung?
In den meisten Fällen die Bundesagentur für Arbeit – im Rahmen der Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben. Je nach Einzelfall kann auch die Deutsche Rentenversicherung, die Unfallversicherung oder das Sozialamt der Kostenträger sein. Wir klären gemeinsam mit Ihnen, wer zuständig ist.
Was brauche ich für die Kostenübernahme?
Meist genügt ein Gespräch mit Ihrem Reha-Berater bei der Agentur für Arbeit oder Ihrem Fallmanager – wir erstellen das Angebot für den Kostenträger und liefern alle Unterlagen, die benötigt werden. Sie müssen sich um den Papierkram nicht kümmern.
Sind die Fahrzeuge auch für Rollstuhl oder Sehbehinderung geeignet?
Ja. Wir haben rollstuhlgerechte Fahrzeuge mit Rampe und Sicherung sowie geduldige Fahrer, die beim Ein- und Aussteigen helfen. Auch Begleitpersonen oder Blindenführhunde fahren mit.
Fahrt ihr auch zur Werkstatt (WfbM) oder Tagesförderstätte?
Ja. Wir fahren zur Arbeit, zur Ausbildung, in die Werkstatt für Menschen mit Behinderung und zur Tagesförderstätte – regelmäßig oder nur an einzelnen Tagen.
Ich arbeite im Schichtdienst – geht das auch?
Ja. Wir richten die Abholzeiten auf Ihren Schichtplan aus – auch sehr frühe Fahrten, Spätschichten oder wechselnde Zeiten sind möglich.
Wie schnell können die Fahrten starten?
Sobald die Kostenübernahme geklärt ist, können wir meist innerhalb weniger Tage anfangen. Rufen Sie uns an – wir prüfen Ihren Fall und sagen Ihnen schnell, was möglich ist.
