Ratgeber

Taxi-Ratgeber für Horb am Neckar und die Region

Transportschein (Muster 4), Dialysefahrten, Abfahrtszeit zum Flughafen Stuttgart oder die Frage, wie sich der Taxipreis zusammensetzt: Hier erklären wir die Themen, zu denen uns Fahrgäste in Horb am Neckar, Eutingen im Gäu, Nagold und Umgebung am häufigsten anrufen – aus der täglichen Praxis unseres Fahrdienstes.

Transportschein Muster 4

Transportschein (Muster 4): Wer stellt ihn aus und was muss drauf?

Den Transportschein (Muster 4) stellt die behandelnde Arztpraxis oder die Klinik aus – nie das Taxiunternehmen. Mit ihm rechnet der Fahrdienst direkt mit der Krankenkasse ab; Sie zahlen nur die gesetzliche Zuzahlung von 10 Prozent, mindestens 5 und höchstens 10 Euro je Fahrt.

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Taxi Flughafen Stuttgart

Mit dem Taxi zum Flughafen Stuttgart – wann sollten Sie losfahren?

Rechnen Sie ab Horb am Neckar die reine Fahrzeit über die A81 plus zwei Stunden Vorlaufzeit am Flughafen (Langstrecke drei Stunden). Im Berufsverkehr zwischen 6 und 9 sowie 16 und 19 Uhr sollten Sie mindestens 30 Minuten zusätzlichen Puffer einplanen.

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Taxikosten Horb

Was kostet ein Taxi in Horb und Umgebung?

Im Pflichtfahrgebiet Horb gilt der behördlich festgelegte Taxitarif über das geeichte Taxameter: Grundgebühr, Kilometerpreis und Zeitanteil. Für Fahrten darüber hinaus – etwa nach Stuttgart, Tübingen oder zum Flughafen – vereinbaren wir nach § 39 PBefG vorab einen verbindlichen Festpreis.

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Dialysefahrten

Dialysefahrten: Ablauf, Genehmigung und feste Fahrpläne

Dialysefahrten sind Serienfahrten und werden von der Krankenkasse nach ärztlicher Verordnung übernommen. Die Genehmigung gilt meist für den gesamten Behandlungszeitraum. Sie zahlen nur die Zuzahlung von 10 Prozent, mindestens 5 und höchstens 10 Euro je Fahrt.

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Krankenfahrt Unterschied Krankentransport

Krankenfahrt oder Krankentransport – was ist der Unterschied?

Eine Krankenfahrt ist die Beförderung im Taxi oder Mietwagen ohne medizinische Betreuung während der Fahrt. Ein Krankentransport im KTW wird nötig, wenn Betreuung, Überwachung oder Liegendbeförderung erforderlich sind. Im Notfall gilt immer der Notruf 112.

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