Transportschein (Muster 4): Wer stellt ihn aus und was muss drauf?
4 Min. LesezeitAktualisiert am Von Taxi Gondal, Horb am Neckar
Kurz beantwortet
Den Transportschein (Muster 4) stellt die behandelnde Arztpraxis oder die Klinik aus – nie das Taxiunternehmen. Mit ihm rechnet der Fahrdienst direkt mit der Krankenkasse ab; Sie zahlen nur die gesetzliche Zuzahlung von 10 Prozent, mindestens 5 und höchstens 10 Euro je Fahrt.
Der Transportschein – offiziell das Formular Muster 4 – ist die ärztliche Verordnung einer Krankenbeförderung. Mit ihm rechnen wir die Fahrt direkt mit Ihrer Krankenkasse ab, Sie zahlen nur die gesetzliche Zuzahlung.
Wer stellt den Transportschein aus?
Ausgestellt wird der Transportschein von der behandelnden Ärztin oder dem behandelnden Arzt – also in der Hausarztpraxis, in der Facharztpraxis oder in der Klinik. Das Taxiunternehmen darf ihn nicht ausstellen.
Bei einer stationären Krankenhausbehandlung bekommen Sie den Schein meist direkt von der Station, häufig bereits für Hin- und Rückfahrt.
Diese Angaben gehören auf Muster 4
Damit die Abrechnung mit der Kasse reibungslos läuft, sollten diese Punkte vollständig ausgefüllt sein:
- Name, Anschrift und Versichertendaten
- Grund der Beförderung (z. B. Dialyse, Bestrahlung, ambulante Behandlung, stationäre Aufnahme)
- Behandlungsort bzw. Zielort der Fahrt
- Zeitraum bei wiederkehrenden Fahrten (Serienfahrt) und Anzahl der Fahrten
- Erforderliches Beförderungsmittel: Taxi, Mietwagen oder Krankentransportwagen
- Angabe, ob Rollstuhl, Tragestuhl oder eine Begleitperson notwendig ist
- Unterschrift und Stempel der Praxis
Wann ist eine Genehmigung der Krankenkasse nötig?
Fahrten zu einer stationären Behandlung werden in der Regel ohne gesonderte Genehmigung übernommen. Fahrten zu ambulanten Behandlungen brauchen dagegen meist eine vorherige Genehmigung durch die Krankenkasse.
Bei Serienfahrten wie Dialyse oder onkologischer Bestrahlung gilt die Genehmigung normalerweise für den gesamten Behandlungszeitraum – Sie müssen sich also nicht vor jeder einzelnen Fahrt kümmern. Fragen Sie im Zweifel kurz bei Ihrer Kasse nach, bevor die erste Fahrt startet.
Wie hoch ist die Zuzahlung?
Gesetzlich Versicherte ab 18 Jahren zahlen pro Fahrt 10 Prozent der Fahrtkosten, mindestens 5 Euro und höchstens 10 Euro – nie mehr als die Fahrt tatsächlich kostet. Wer von Zuzahlungen befreit ist, legt die Befreiungsbescheinigung vor und zahlt nichts.
Den Rest rechnen wir direkt mit Ihrer Krankenkasse ab. Sie müssen also nicht in Vorleistung gehen.
So läuft es bei uns
Sie rufen an oder nutzen den Krankenfahrten-Assistenten, nennen uns Fahrtart, Kasse und Termin. Wir planen das passende Fahrzeug ein – bei Bedarf rollstuhlgerecht – und holen Sie an der Haustür ab. Den Transportschein nehmen wir bei der Fahrt entgegen.
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Häufige Fragen zu Transportschein Muster 4
Kann ich eine Krankenfahrt ohne Transportschein buchen?
Ja. Die Fahrt ist jederzeit möglich, dann aber als normale Taxifahrt auf eigene Rechnung. Für die Abrechnung mit der Krankenkasse brauchen wir den Transportschein.
Gilt ein Transportschein auch für die Rückfahrt?
Meist ja, wenn Hin- und Rückfahrt auf dem Formular vermerkt sind. Achten Sie darauf, dass die Praxis beides ankreuzt.
Wer bekommt den Transportschein am Ende?
Der Fahrer nimmt ihn mit, Sie unterschreiben die Fahrt und wir reichen ihn bei der Krankenkasse ein.
Fragen zu Ihrer Fahrt?
Wir sind 24 Stunden erreichbar und beraten Sie persönlich – auch zu Transportschein und Abrechnung.
