Krankenfahrt oder Krankentransport – was ist der Unterschied?
3 Min. LesezeitAktualisiert am Von Taxi Gondal, Horb am Neckar
Kurz beantwortet
Eine Krankenfahrt ist die Beförderung im Taxi oder Mietwagen ohne medizinische Betreuung während der Fahrt. Ein Krankentransport im KTW wird nötig, wenn Betreuung, Überwachung oder Liegendbeförderung erforderlich sind. Im Notfall gilt immer der Notruf 112.
Auf dem Transportschein kreuzt die Praxis an, welches Beförderungsmittel nötig ist. Die Begriffe werden oft verwechselt – hier der Unterschied in einfachen Worten.
Krankenfahrt mit Taxi oder Mietwagen
Eine Krankenfahrt ist die Beförderung von Menschen, die während der Fahrt keine medizinische Betreuung benötigen. Sie sitzen normal im Fahrzeug, gegebenenfalls mit Rollstuhl oder Gehhilfe.
Genau das ist unser Bereich: Dialyse, Bestrahlung, Reha, Arzttermine, Klinikaufnahme und Entlassung.
Krankentransport im KTW
Ein Krankentransportwagen wird eingesetzt, wenn während der Fahrt medizinische Betreuung, Überwachung oder eine Liegendbeförderung nötig ist. Besetzt ist er mit qualifiziertem Rettungsdienstpersonal.
Das übernehmen Rettungsdienste, nicht ein Taxiunternehmen.
Rettungsdienst im Notfall
Bei akuten Notfällen gilt immer: Notruf 112. Ein Taxi ist dafür nie das richtige Mittel.
Wer entscheidet?
Die Entscheidung trifft die verordnende Ärztin oder der Arzt und trägt sie auf dem Transportschein ein. Steht dort Taxi oder Mietwagen, sind Sie bei uns richtig – inklusive Rollstuhlbeförderung mit Rampe und Sicherungssystem.
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Häufige Fragen zu Krankenfahrt Unterschied Krankentransport
Kann ich im Rollstuhl sitzend mitfahren?
Ja. Wir haben ein rollstuhlgerechtes Fahrzeug mit Rampe und zugelassenem Sicherungssystem.
Darf eine Begleitperson mitfahren?
In der Regel ja. Sagen Sie uns bei der Buchung Bescheid, damit wir den Platz einplanen.
Übernimmt die Kasse auch die Krankenfahrt per Taxi?
Ja, wenn sie ärztlich verordnet und – bei ambulanten Behandlungen – von der Kasse genehmigt ist.
Fragen zu Ihrer Fahrt?
Wir sind 24 Stunden erreichbar und beraten Sie persönlich – auch zu Transportschein und Abrechnung.
